Der forensische Zweig der Handschriftanalyse befasst sich mit gegenwärtigen Schriftproben und steht häufig im Zusammenhang mit der Rechtsprechung. Schriftsachverständige werden mit unterschiedlichsten Anfragen konfrontiert: Der Echtheit von Unterschriften oder Urkunden (z.B. Testamente), der Identifizierung von Urhebern im Zusammenhang mit anonymen Schreiben oder kriminellen Handlungen. Des Weiteren kann es von Bedeutung sein, die Datumsechtheit einer Handschrift zu untersuchen oder zu ermitteln, ob ein Schriftstück in einem Zug oder unter Drogeneinfluss erstellt wurde. Dies ist nur eine kleine Auswahl der Anfragevielfalt. Die Interpretation der Handschrift, um den Charakter des Schreibers zu ermitteln, gehört nicht zum Aufgabenbereich des Fachbereiches, wenngleich beide Disziplinen Schriftmerkmale analysieren und dadurch eine gemeinsame Wurzel haben.
Die forensische Schriftuntersuchung umfasst sowohl die physikalisch-technische Schriftuntersuchung zur objektiven Befunderhebung als auch die schriftvergleichende Analyse nach methodischen Grundsätzen, die in der deutschen Geschichte der forensischen Schriftvergleichung auf den Graphologen Heinrich Pfanne (1923–1990) zurückgehen.